Lange und konsequent hat Lichtblicke e.V. um ein Assistenzhundegesetz gekämpft. Jetzt ist es da: seit dem 1.7.2021 sind im Teilhabestärkungsgesetz die Rechte und Pflichten von Assistenzhunde-Teams geregelt.

Ein wichtiger Schritt Richtung Teilhabe und Inklusion wurde gegangen, trotzdem können wir nicht zufrieden sein. Der Anfang ist gemacht und durch die Aufnahme der Assistenzhunde ins deutsche Rechtssystem kann niemand mehr sagen, dass solche Hunde ein unnötiger Luxus sind. Aber leider sind wir noch lange nicht dort, wo wir wirklich hinwollen – nämlich bei einer Regelung MIT den Menschen mit Behinderung und nicht FÜR sie.

Das Teilhabestärkungsgesetz und die Assistenzhunde

Wie der Name sagt, sollte das Teilhabestärkungsgesetz eigentlich dazu da sein, dass die Teilhabe von Menschen mit Behinderungen gestärkt wird. Es ist auch gut, dass die Zutrittsrechte von Assistenzhunden nun geregelt sind.

Das Gesetz hat also einige Paragraphen über Assistenzhunde bekommen, so wie es Lichtblicke e.V. und auch andere Organisationen seit Jahren gefordert haben. Assistenzhunde helfen Menschen mit Behinderungen, ihre Behinderung, soweit es für Hunde möglich ist, zu kompensieren. In dem Gesetz wurde endlich festgelegt, was ein Assistenzhund ist, wie ein Assistenzhundeteam zu einem solchen wird und dass Assistenzhunde gekennzeichnet werden sollen. Und das Wichtigste: mit dem zertifizierten Assistenzhund soll man überall hin Zutritt haben.

Bei näherer Beleuchtung findet sich im vorliegenden Gesetz jedoch leider auch einiges, das nichts mit gestärkter Teilhabe zu tun hat, sondern ausschließlich mit Entmündigung und Diskriminierung.

Wir möchten hier die gravierendsten Punkte vorstellen:

  • Entmündigung und Diskriminierung durch Verbot der Selbstausbildung des eigenen Hundes
  • Prüfung der Hunde und der Teams wie Industrieprodukte: Prüfer dürfen auch als Ausbildungsstätte tätig sein, sie beziehen die Betroffen dabei nicht ein.
  • Blindenführhunde gelten zwar auch als Assistenzhunde, für sie gilt aber nicht die Zertifizierung nach § 12e(3)1. Betroffene bleiben daher bei der Prüfung der Willkür von Gespannprüfern der Blindenvereine unterworfen.
  • Assistenzhunde, die von Versicherungen oder Eingliederungshilfe finanziert werden, müssen keine Prüfung ablegen.

 

Und nun im Detail:

Selbstausbildung nur unter Aufsicht

Die Idee des Gesetzes ist, dass nur Hunde als Assistenzhunde zertifiziert werden können, wenn sie von oder mit einer “zertifizierten Ausbildungsstelle” ausgebildet werden. Eine Selbstausbildung des eigenen Hundes wird damit unmöglich gemacht. In Österreich geht das problemlos, man kann jederzeit den selbstausgebildeten Hund zur staatlichen Prüfung bringen und wenn man die Prüfung besteht, dann wird der Hund als Assistenzhund anerkannt und zertifiziert. Auch beim europäischen Normungsverfahren ist die Selbstausbildung vorgesehen. Das heißt natürlich nicht, dass jeder seinen Assistenzhund selber ausbilden kann oder muss, aber es wäre möglich. Nur in Deutschland hält man offenbar die Menschen mit Behinderung für ungeeignet – auch wenn manche von ihnen selbst professionelle Hundetrainer sind und die Anforderungen an den Hund am besten kennen.

Vor einigen Jahren wurde auf Betreiben von Interessensvertretungen der Ausbildungsstätten, die Regelung bei der europäischen Luftfahrtkonferenz durchgesetzt, dass nur Assistenzhundeteams mit Hunden in der Flugzeugkabine fliegen dürfen, die von bestimmten Ausbildungsstätten ausgebildet wurden. Hier wurden Hunde aus der Selbstausbildung ausgeschlossen. Dies wurde übrigens in Österreich unter Einschaltung der EU-Kommission erfolgreich als diskriminierend gekippt.

 

Zertifzierung für Trainer – was bringt sie?

Einige der besten Einzeltrainer:innen oder Hundeschulen, werden große Probleme bekommen. Sie haben bereits viele hervorragende Assistenzhunde ausgebildet und müssen jetzt ein aufwändiges Qualitätsmanagement mit der Zertifizierung betreiben, hohe zusätzliche Kosten bestreiten, wie auch zusätzlich einen erheblichen Zeitaufwand in Bürokratie stecken. Es ist jetzt schon in manchen Gegenden Deutschlands schwer, gute Trainer:innen in der Nähe zu finden. Außerdem sind die meisten guten Trainer:innen eben besagte Einzeltrainer, und es wäre ein großes Problem, wenn viele davon nicht mehr ausbilden dürften. Weiter ist zu befürchten, dass die Zertifizierung, genauso wie der §11 TierschutzG für „normale“ Hundetrainer:innen und die Präqualifizierung der Blindenführhundeschulen es nicht schafft, die schlechten Assistenzhundetrainer:innen auszusieben. Wesentlich sinnvoller wäre wohl, es so ähnlich wie in Österreich zu machen, wo die Assistenzhundetrainer:innen inzwischen eine sehr hohe Qualität haben: Hier ist online eine Übersicht einsehbar, wer erfolgreich Hunde zur Prüfung gebracht hat. Eine Erfolgsquote für bestandene Prüfungen (in Relation zu angemeldeten Hunden) wäre sehr aussagekräftig. Das erleichtert die Entscheidung für die Betroffenen. Gleichzeitig sollten Trainer:innen, bei denen zu viele Hunde durchgefallen sind, gesperrt werden.

Rollen Assistenzhunde wirklich vom Fließband?

Als nächstes betrachten wir die Vorschriften für die Prüfung der Hunde bzw. der Assistenzhundeteams. Diese wurde an die Deutsche Akkreditierungsstelle ausgelagert. Das ist sicher gut bei Industrieprodukten, aber bei Assistenzhunden?

Das Verfahren verläuft so: irgendwelche Leute bewerben sich als Prüfer:innen. Die werden dann von sogenannten „fachlichen Stellen“ akkreditiert, die ihrerseits von der Akkreditierungsstelle akkreditiert werden. Bisher ist nicht bekannt, ob diese Stellen über qualifiziertes Wissen zu Assistenzhunden verfügen – es steht zu vermuten, dass viele kein Fachwissen zu Menschen mit Behinderungen und deren Hunden haben – wie denn auch, es gibt ja auch keine DIN-Normen über Assistenzhunde bzw. Assistenzhundeteams.

So sehr wir „bottom up“- Organisationen (also von unten nach oben) normalerweise schätzen, in diesem Fall ist das völlig verkehrt. Eine Zertifizierung, die in Grundrechte anderer eingreift, weil sie z.B. das Hausrecht dritter Personen (Geschäftsinhabende, Klinikeigentümer:innen) im Falle des Zutritts eines Assistenzhundeteams außer Kraft setzt, darf nicht nur „irgendwie“ organisiert werden.

 

Prüfer:innen und Trainer:innen in Personalunion

Ein ungeheuerliches Detail: diese Prüfer:innen dürfen auch Assistenzhundetrainer:innen sein.

„Ist der Prüfer zugleich als Ausbildungsstätte im Sinne von § 12i tätig, kann die Akkreditierung erteilt werden, wenn die Unabhängigkeitsanforderungen durch interne organisatorische Trennung und die Anforderungen gemäß Ziffer 5.2.3 der DIN EN ISO/IEC 17024:2012 erfüllt werden“

 

Wem nützen solche Konstruktionen?

Im Referentenentwurf zum Gesetz war diese Textpassage nicht zu finden. Wie kam die damalige Regierung und der Bundestag zu dieser Änderung? Von wem stammt sie? Vielleicht von den großen Ausbildungsstätten, die sich von einer Zwangsbindung beim Beschaffen eines Assistenzhundes und der zusätzlichen Herrschaft über die Prüfung eine Fortsetzung oder sogar Erweiterung ihrer bisherigen einträglichen Geschäftstätigkeit versprechen?

Die Absichten könnten folgende sein: „Wenn Du schon ein unerwünschtes Gesetz nicht verhindern kannst, dann schau, dass Du die Vollziehung in die Hand kriegst.“ So geschehen in Österreich in den Jahren 2000 bis 2004, als das dortige Sozialministerium es den am wenigsten seriösen Ausbildnern organisatorisch ermöglichte, die Prüfung der Hunde zur Farce zu machen. Schließlich konnte eine engagierte Selbsthilfegruppe die Sache wieder ins Lot bringen und heute gibt es dort eine vom Staat (Sozialministerium) beauftragte Prüfstelle an der veterinärmedizinischen Universität in Wien, die von den Ausbildungsstellen völlig unabhängig ist. Dort wird auch die noch dringend benötigte Forschung im Assistenzhundebereich betrieben.

Wieso konnte man nicht auch in Deutschland eine staatliche Prüfstelle mit untergeordneten Landesstellen vorsehen? Am besten wäre sie im universitären Bereich angesiedelt, die sowohl die Organisation der Prüfungen als auch die Auswahl der Prüfer:innen, die Fortbildung der Beteiligten als auch die Forschung in dem Bereich zentral leitet?

Außerdem gibt es bei der derzeit geplanten Organisationsform noch weiter Abhängigkeiten. Die „Fachlichen Stellen“ sollen sowohl Ausbildungsstätten als auch Assistenzhundeteams zertifizieren. Wer ist verantwortlich, wer hat versagt, wenn eine Ausbildungsstätte zertifiziert wird und die Teams dieser Ausbildungsstätte fallen reihenweise bei der Prüfung durch?

 

Keine Sachverständigen in eigener Sache!

Dass bei der Prüfung erfahrene Assistenzhundeführer:innen als Fachleute auf ihrem eigenen Gebiet nicht einmal erwähnt werden, passt recht gut ins Bild. Wäre es nicht naheliegend statt der Einzelprüfer, Prüfungskommissionen einzurichten, in denen behinderte Sachverständige gleichberechtigt teilnehmen? In Österreich sind das erfahrene Assistenzhundeführer:innen, die eine spezielle Prüfung als Sachverständige für die Assistenzhundeprüfung abgelegt haben. Manche von ihnen haben auch ihre Hunde selbst ausgebildet. Es ist skurril, dass genau im Bereich Assistenzhunde Inklusion und Teilhabe vermieden wird!

 

Was hat der Leistungsträger mit Zutrittsrechten zu tun?

Sehr seltsam ist auch, dass das Gesetz nicht für Blindenführhunde gelten soll. Die Zutrittsrechte betreffen auch die Blindenführhunde, die Regelungen zur Zertifizierung nicht. Die Begründung dafür ist, dass sie schon nach dem Sozialgesetzbuch bezahlt und „geprüft“ würden. Diese „Gespannprüfung“ hat zwar keinerlei gesetzliche Grundlage, wie uns der Spitzenverband der Krankenkassen selber bestätigt hat, aber das ist anscheinend uninteressant – zumindest für die Krankenkassen und anscheinend auch für den Gesetzgeber. Blindenführhunde tun genau das, was auch von allen anderen Arten von Assistenzhunden verlangt wird: Menschen mit Behinderung unterstützen. Wenn ein Blindenführhund seinen menschlichen Partner die Treppe hinunterfallen lässt, so kann der schwer verletzt wenn nicht gar tot sein, dies verursacht aber keine Bedenken beim Gesetzgeber. Und dass trotz vielgepriesener Präqualifizierung durch die „fachlichen Stellen“ immer noch Führhunde ausgeliefert werden, die wesensmäßig völlig ungeeignet sind, weil sie auch im Führgeschirr nicht im Gehorsam stehen, aber die „Gespannprüfung“ bestanden hatten, lässt auf keine Verbesserung der unbefriedigenden Situation auf diesem Sektor hoffen.

Damit nicht genug: wenn in Zukunft Assistenzhunde, die keine Blindenführhunde sind, aufgrund von Bestimmungen im Sozialgesetzbuch (z.B. Kranken-, Unfall-, Pflege- oder Rentenversicherung und Eingliederungshilfe, Jobcenter) oder von Trägern der Heilführsorge bezahlt werden (was durchaus realistisch ist), dann fallen auch sie aus den Vorschriften für die Zertifizierung heraus. Was kommt dann? Werden dann Gespannprüfungen frei von Krankenkassen genehmigt ohne jede gesetzliche Basis? Oder wird es für Blindenführhunde gar keine Prüfung mehr geben? Wir sind sehr gespannt, welche offiziellen Dokumente solche Hunde über ihre „Zertifizierung“ bekommen.

Und jetzt noch zum Abschluss ein vielleicht nicht ganz so gravierendes aber doch kennzeichnendes Tüpfelchen auf dem „i“ betreffend Wichtigkeit bzw. Ernst nehmen der Betroffenen: im Entwurf gab es die Bezeichnung „Gespann“ für diese besondere Mensch-Hundkombination. Das klingt heutzutage eher abwertend und wird nur noch bei Blindenführhunden genutzt. Deshalb haben Lichtblicke e.V., aber auch viele andere Vereine um die Änderung in „Assistenzhundeteam“ gebeten, weil es die Zusammenarbeit und die Partnerschaft der beiden Lebewesen betont und bereits gängige Bezeichnung ist. Der Begriff „Team“ stammt zwar ursprünglich aus dem Englischen, aber ist längst im Duden angekommen. Im Gesetz wurde es auch geändert – allerdings in Mensch-Assistenzhund-Gemeinschaft. Wir fragen uns, wer diese Bezeichnung erfunden hat. Eine Gemeinschaft sollte zwischen jedem Haushund und seinem Besitzer entstehen. Eine Gemeinschaft ist etwas deutlich anderes als ein Team, das zusammen arbeitet. Das Selbstverständnis wird durch diese lange Bezeichnung auch nicht erleichtert. Zum Beispiel beim Einfordern von Zutrittsrechten: „Wir sind zum Zutritt berechtigt, denn wir sind eine Mensch-Assistenzhund-Gemeinschaft“.

Das entspricht daher sicherlich nicht dem, was die Betroffenen gewollt haben bzw. wollen, aber deren Meinung wird nicht berücksichtigt.

 

Die Rechtsverordnung oder: Durchblick gefragt

Noch ist nicht alles in trockenen Tüchern. Es sind also auch Verbesserungen noch möglich.

In § 12 j ist doch von einer Rechtsverordnung mit einer langen Liste von Themen die Rede, die alle darin geregelt werden sollen und das Ganze soll bis Anfang 2022 anwendungsbereit stehen.

Dazu wurde seitens des BMAS ein eigenes Gremium einberufen, dessen Zusammensetzung streng geheim ist. Den Gerüchten nach sollen Vertreter diverser Ministerien darin sitzen, einige Trainer:innen, eine Vertreterin einer in Deutschland liqudierten Franchisefirma (mit Sitz in Großbritannien). Die Interessenvertretungen der eigentlich Betroffenen bekommen den fertigen Entwurf letztlich zur Stellungnahme. Trotzdem sie in der Entwicklung der Themen ausgeschlossen sind, läuft dies dann schlussendlich unter der Überschrift „Teilhabe“.

In der Zwischenzeit fragen sich viele Betroffene, wie es weitergehen soll. Manche haben bereits einen Hund, der ihnen hilft – werden solche Hunde anerkannt und wie? Soll man mit einem vorhandenen Junghund trainieren, wie wird die Gesundenuntersuchung aussehen, wer wird darüber entscheiden, ob ein Hund als Assistenzhund zugelassen wird? Was ist mit den Trainern? Soll man sich einen Trainern seines Vertrauens suchen oder muss man warten, bis die Trainer zertifiziert sind und dann irgendwelche Leute an seinen Hund heranlassen, zu denen man keinerlei Vertrauen hat, nur weil die das Geld für die Zertifizierung aufbringen konnten? Wird die sehr strenge staatliche österreichische Prüfung anerkannt oder ist es wichtiger, dass der Hund von einem „zertifizierten Trainer“ kurz begutachtet wurde?

Viele Fragen sind offen. Wir bleiben dran und informieren, wenn es neues gibt.