„Wir beraten Interessierte, kämpfen für Gesetze und arbeiten daran, Barrieren in den Köpfen vieler Menschen aufzulösen.“

Willkommen

Willkommen auf den Seiten des gemeinnützigen Vereins Lichtblicke e.V. (gegründet 1996).
Unser Herz und unsere Achtung gilt Hunden, die aufgrund ihrer wesensmäßigen Eignung und nach einer besonderen Ausbildung einem behinderten oder chronisch kranken Menschen helfen ein weitgehend selbstbestimmtes Leben zu führen.

Wozu braucht es eigentlich einen Verein, der speziell die Interessen von Menschen mit  Behinderung und chronisch kranken Menschen mit Assistenzhund vertritt?

Das „Assistenzhunde-Gesetz“

Seit der Novellierung des Behindertengleichstellungsgesetzes (BGG) im Jahr 2021 gibt es in Deutschland eine gesetzliche Grundlage (Abschnitt 2b des BGG), die für das Thema Assistenzhunde folgende Punkte definiert:
• Was ist ein Assistenzhund? Welche Arten von Assistenzhunden gibt es?
• Zutrittsrechte für Assistenzhunde / Mensch-Assistenzhund-Gemeinschaften
• Voraussetzungen für Mensch und Hund, um die Ausbildung zur Mensch-Assistenzhund-Gemeinschaft (MAG) beginnen zu dürfen
• Kriterien / Inhalte der Ausbildung
• Inhalte der Prüfung, Prüfzertifikate, Ausweise für MAGs
• Kennzeichnung von Assistenzhunden
• Voraussetzungen für Ausbildungsstätten
• Voraussetzungen für Prüfstellen

Die Details des BGG werden durch die Assistenzhunde Verordnung (AHundV, in Kraft seit 01.03.2023) ausgestaltet.

Dieses Gesetz soll die Rechte der Assistenzhunde / der Teams stärken, Rechtssicherheit geben und der Qualitätssicherung von Ausbildung und Prüfung dienen.

De facto ist dem aber nicht so, da nach wie vor keine Prüfungen gemäss BGG möglich sind und die im BGG vorgesehene Übergangsregelung seit dem 01.07.2024 ausgelaufen ist.

Lichtblicke e.V. setzt sich aktiv dafür ein, dass diese Situation immer wieder thematisiert wird und beteiligen uns aktiv daran, eine konstruktive Lösung zu erarbeiten.

Mehr zum aktuellen Stand des Gesetzes und unserem Engagement dazu finden Sie hier:

Link zum BGG, Abschnitt 2b
https://www.gesetze-im-internet.de/bgg

Link zur AHundV
https://www.gesetze-im-internet.de/ahundv/index.html

Link zur Homepage des BMAS, Thema Assistenzhunde
https://www.bmas.de/DE/Soziales/Teilhabe-und-Inklusion/Politik-fuer-Menschen-mit-Behinderungen/Assistenzhunde/assistenzhunde.html

Hilfe und Beratung für Assistenzhundeteams

Außerdem unterstützen wir schon vorhandene Assistenzhundeteams bei Schwierigkeiten aller Art, zum Beispiel wenn keine Zutrittsrechte gewährt werden oder wenn staatliche Unterstützung beantragt werden soll.

Menschen, die sich überlegen ob ein Assistenzhund auch eine Unterstützung für sie sein könnte, beraten wir umfangreich und helfen einen passenden Trainer zu finden.

 
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Willkommen bei Licht•blicke

Unseren Verein gibt es schon viele Jahre.

Wir beschäftigen uns mit Assistenz•hunden.

Wir beschäftigen uns mit Assistenz•hunden.

Assistenz•hunde sind Hilfs•hunde.

Diese Hunde helfen Menschen mit Behinderung

oder Einschränkung.

Zum Beispiel:

Menschen, die blind sind.

Oder die schlecht sehen.

Oder die Probleme haben, sich zu bewegen.

Oder sie helfen Menschen, die krank sind.

Mit einem Assistenz•hund können die Menschen

viele Sachen wieder machen.

Unsere Aufgaben

In Deutsch•land fehlen Gesetze für Assistenz•hunde.

Das hat viele Nachteile.

Für Assistenz•hunde und ihre Besitzer.

Unser Verein kämpft für gute Gesetze.

 

 

Deswegen beraten wir Menschen.

Wir beraten auch die Bundes•regierung.

Also die Menschen, die in Deutschland entscheiden.

Und die Gesetze machen.

Sie sollen die Vorteile von Assistenz•hunden wissen.

Damit diese Hunde und ihre Menschen mehr Rechte bekommen.

 

Wir beraten auch Menschen

die einen Assistenz•hund haben wollen.

Und Menschen die schon einen Assistenz•hund haben.