Liebe Mitglieder,
es haben mich, Sandra Neubert, Fragen zu den einzelnen Themen erreicht, auf die ich hier stichpunktartig eingehen möchte:
Weitestgehende Einigkeit herrschte in den Arbeitsgruppen über drei Punkte:
– ZUTRITTSRECHTE! Diese sollten BUNDESWEIT EINHEITLICH gesetzlich geregelt sein – keine Unterschiede in den Bundesländern
– ALLE SPARTEN von Assistenzhunden sollten im Gesetz enthalten sein. Das heißt, der Oberbegriff sollte Assistenzhunde lauten, die Unterteilung in Blindenführhunde, Servicehunde und Signalhunde, die Lichtblicke vorgeschlagen hatte, wäre eine gute Möglichkeit die Assistenzhunde aufzuteilen. (Siehe unseren Entwurf für ein Gesetz). Es kam von einer Teilnehmerin die Frage, ob die PTBS-Assistenzhunde in den Signalhunden komplett enthalten seien, wir meinen: Ja.
– TIERSCHUTZ ist sehr wichtig (Gesundheit, Schutz vor Überforderung, Absicherung des Hundes im Alter oder bei Krankheit des Halters/der Halterin, eine Ausbildung mit positiver Bestärkung und nach den neuesten Erkenntnissen der Lerntheorie usw.)
Weitere Themen waren:
– DIE PRÜFUNG DER TEAMS (nicht nur der Hunde): Es sollte eine staatliche, unabhängige Prüfung geben, durch mehrere staatliche Prüfstellen, die auf die einzelnen Bundesländer verteilt sind
– DER ASSISTENZHUNDE-AUSWEIS: Es sollte einen behördlichen Ausweis für geprüfte Assistenzhundeteams geben. Der Hund sollte nicht im Schwerbehindertenausweis mit aufgeführt werden, da für die Daten des Hundes inkl. Bild, Chip-Nr. usw. kein Platz wäre und ganz wichtig: Weil eben viele Behinderte, die einen Assistenzhund brauchen, keinen Schwerbehindertenausweis erhalten.
– GRUNDSÄTZLICHE VORRAUSSETZUNG ZUR BERECHTIGUNG, hierzu gab es zwei verschiedene Meinungen:
1. GdB 30 als Voraussetzung
2. Einen Richtlinienkatalog für Ärzte, nachdem diese dann empfehlen (oder eben nicht)
– AUSBILDUNGSARTEN: Sämtliche Ausbildungsmöglichkeiten, von der kompletten Fremdausbildung durch Trainer/Schule bis zur reinen Selbstausbildung sollte erlaubt sein. (Vorherige Fortbildungen als Voraussetzung bei der Selbstausbildung, war ein Vorschlag von einigen, wir von Lichtblicke meinen grundsätzlich, dass ein/e zukünftige/r AssistenzhundehalterIn ein Vorbereitungsseminar besuchen muss, um seinem zukünftigen Helfer ein guter Halter, eine gute Halterin zu sein.)
– EINSCHULUNG: Bei Fremdausbildung muss es längere Einschulungszeiten geben – drei Wochen sind viel zu kurz
– KENNZEICHNUNG: Es sollte eine einheitliche Kennzeichnung geben, dazu gab es auch zwei Vorschläge:
1. staatliche Ausgabe der Kenndecke
2. ein einheitliches Logo. Schnitt und Form sind jedem selbst überlassen, um unterschiedlichen Bedürfnissen Rechnung zu tragen. Die Farbe der Kenndecke wird auf 2-3 Farben beschränkt (z.B. eine Neon Farbe und eine neutralere Farbe).
Wichtig für uns ist, dass nur das Logo und „Assistenzhund“ drauf stehen, nicht die spezielle Sparte der Assistenz, sonst sind der Diskriminierung und Schlimmerem Tür und Tor geöffnet, siehe z.b. USA.
– FINANZIERUNG des Assistenzhundes (Anschaffung, Ausbildung, Futter und Tierarzt ggf. Krankenversicherungen oder Eingliederungshilfe).
Noch ein Wort zum Schluss, da ja z.B. gerade psychisch Kranke befürchten, dass ihre Assistenzhunde nicht anerkannt werden: Mehrfach haben Betroffene gefragt, ob mit diesem Gesetz dann auch alle Assistenzhunde abgedeckt sind, das war ihnen sehr wichtig. Ich persönlich sehe diese Gefahr nicht, im Gesetzesvorschlag von Lichtblicke und den Richtlinien sind alle eingeschlossen. Natürlich kann ich die Möglichkeit einer Fehlentwicklung nicht komplett ausschließen. Aber ich denke es ist sehr unwahrscheinlich, dass in dem Gesetz eine bestimmte Assistenzhundesparte kategorisch ausgeschlossen wird! Es gibt unseres Wissens keine Lobbygruppe, die daran ein Interesse hätte. Leider setzen da ein paar Personen Gerüchte in die Welt, die so nicht stimmen. Macht euch bitte nicht verrückt.
Viele Grüße
Sandra Neubert
Leipzig, den 5. November 2019
(Bilder von Betty Humplmair)