Zum Zeitpunkt des Inkrafttretens des BGGs am 01.07.2021 war weder die dazugehörige AHundV fertig, noch gab es die im BGG vorgeschriebenen Zertifizierungsstellen für Ausbildungsstätten und gemäss BGG akkreditierte Prüfstellen.
Daher beinhaltet das BGG eine Übergangsregelung, in deren Rahmen Prüfungen von durch das BMAS festgelegten Prüfern zur Anerkennung eingereicht werden konnten. Eine Liste von zugelassenen Prüfern für die Übergangsregelung wurde vom BMAS veröffentlicht.
Diese Übergangsregelung endete mit dem 30.06.2024.
Seit dem 01.07.2024 werden keine Prüfungen dieser Art mehr anerkannt.
Es sind aber nach wie vor keine Prüfungen “direkt” gemäss BGG möglich.
Die Ursache hierfür liegt darin, dass es inzwischen zwar eine akkreditierte Prüfstelle gibt (seit Ende 2025), für die Prüfungszulassung bei dieser offiziellen Prüfstelle die Ausbildung des Assistenzhundes aber in Begleitung von / durch eine Ausbildungsstätte erfolgt sein muss, die eine Zertifizierung gemäss BGG erhalten hat.
Zertifizierungsstellen für Ausbildungsstätten gibt es aber nach wie vor nicht, somit auch keine zertifizierten Ausbildungsstätten.
Durch dieses Dilemma sind derzeit bundesweit ca. 500 bis 1.500 Teams (geschätzt, Dunkelziffer möglicherweise höher) zwar prüfungsreif, können aber keine Prüfung ablegen.
Dieser Umstand hat für die Teams die schwerwiegenden Folge, dass sie die Zutrittsrechte gemäss BGG nicht einfordern können, sondern auf die Kulanz der jeweiligen Hausherren angewiesen sind.